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Überspannungsschutz: Pflicht im Neubau, sinnvoll im Bestand.

Ein Blitzeinschlag in der Nähe oder ein Schaltvorgang im Stromnetz kann eine kurze, sehr hohe Spannung durch die Leitungen schicken. Fernseher, Heizungssteuerung, Router und Küchengeräte vertragen das schlecht.

Seit Oktober 2016 verlangen die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 für neu errichtete Elektroanlagen einen Überspannungsschutz. Für Wohngebäude ist er damit praktisch immer vorgeschrieben, wenn neu gebaut oder die Anlage grundlegend erneuert wird.

Und im Altbau?

Für bestehende Anlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Nachrüsten ist trotzdem jederzeit möglich, meist im vorhandenen Zählerschrank. Ein guter Zeitpunkt ist jede größere Arbeit an der Elektroinstallation, etwa ein neuer Zählerschrank, eine Photovoltaikanlage oder eine Wallbox.

Ob und welcher Schutz in Ihrem Haus sinnvoll ist, hängt von der Anlage ab. Elektro Burgmann schaut sich das vor Ort an und berät Sie. Telefon 02774 921053.