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Rauchmelderpflicht in Hessen: Was für Ihr Haus gilt.

In Hessen gehört in jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und in jeden Flur, der als Fluchtweg aus diesen Räumen führt, mindestens ein Rauchmelder. So steht es in § 14 der Hessischen Bauordnung. Die Pflicht gilt für Neubauten und genauso für bestehende Wohnungen.

Seit der Neufassung der Bauordnung 2018 betrifft das auch Räume außerhalb von Wohnungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen. Dazu zählen Unterkünfte für Mitarbeiter und Saisonkräfte, kleinere Pensionen und Kindertagesstätten mit Mittagsschlaf.

Wer ist zuständig?

Für den Einbau sorgt der Eigentümer. Dass die Melder funktionieren, muss in der Regel der sicherstellen, der die Räume nutzt, also bei einer Mietwohnung der Mieter. Das gilt nicht, wenn der Eigentümer diese Aufgabe selbst übernommen hat.

Einzeln oder vernetzt?

In einem Einfamilienhaus hört man einen Melder im Dachgeschoss unten im Keller oft nicht. Funkvernetzte Rauchmelder lösen gemeinsam aus: Schlägt einer an, warnen alle. In Betrieben, Pensionen und größeren Gebäuden ist das meist die bessere Lösung.

Elektro Burgmann installiert Rauchmelder und funkvernetzte Rauchmelderanlagen im Lahn-Dill-Kreis. Rufen Sie an unter 02774 921053 oder schreiben Sie über das Kontaktformular.